|
|
|
Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
Allgemeine Gesch�ftsbedingungen der tensteps communications GmbH f�r Publisher / Werbetr�ger
1. Geltungsbereich; �nderungen der Gesch�ftsbedingungen
1.1
Diese Gesch�ftsbedingungen gelten f�r die Teilnahme von Weretr�gerinhabern und Betreibern (sog. Publisher / Werbetr�ger / Publishers), an von der tensteps communications GmbH, am Hubertsborn 24, 56073 Koblenz, vertreten durch die Gesch�ftsf�hrung (nachfolgend als "tensteps communications" oder "wir" benannt), erbrachten Dienstleistungen wie Provisionsprogrammen und �hnlicher Kampagnen.
1.2
Die tensteps communications beh�lt sich vor, diese Gesch�ftsbedingungen zu �ndern. �nderungen wird die tensteps communications dem Publsher per E-Mail mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass diese �nderungen als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier Wochen den �nderungen widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Die tensteps communications bietet unter dem Namen "24 interactive" eine Plattform f�r crossmediales (e-) marketing. Grunds�tzlich handelt es sich hier um die Abwicklung von den zum jeweiligen Zeitpunkt angeschlossenen und laufenden Provisionsprogrammen an. Im Rahmen dieser Provisionskampagnen
kann der Publisher von der tensteps communications vermittelte Links (auch "Werbemittel" genannt) eines Dritten Kunden (Werbekunde/-Agentur) auf einem von ihm betriebenen Werbetr�ger einstellen, um hierf�r einen Werbekostenzuschuss und/oder definierte Provisionen zu erhalten. Die tensteps communications �bernimmt dabei die technische und buchhalterische Abwicklung der Provisionskampagne f�r Werbekunde/-Agentur und Publisher bzw. dem jeweils genutzten Werbetr�ger.
2.2
Ebenso werden Dienstleistungen im Bereich Consulting sowie exklusive und/oder nicht-exklusiver Verkauf und Vertretung von Werbetr�gern und - Fl�chen Fallweise angeboten, n�tige Zusatzvereinbarungen und Vertragserg�nzungen werden in diesen F�llen gesondert abgeschlossen.
3. Vertragsabschluss
3.1
Voraussetzung f�r die Teilnahme an einer Provisionskampagne ist das akzeptieren dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen . Hierzu muss der Publisher �ber 18 Jahre alt sein und das Anmeldeformular auf der Website der tensteps communications, Netzwerk 24 interactive, wahrheitsgem�� ausf�llen. Nachdem er das Formular vollst�ndig ausgef�llt, abgesendet und best�tigt hat diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen in allen Teilen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben kommt ein Vertrag zwischen der tensteps communications und dem Publisher zustande.
3.2
Nach dieser Registration /Vertragsschluss, erh�lt der Publisher seitens der tensteps communications schnellstm�glich eine Best�tigungs-E-Mail mit seinen Login-Daten f�r seinen Account an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
4. Teilnahme des Publisher an den Provisionskampagnenn der Werbekunden/-Agenturen
4.1
Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen, die Aufnahme in das Netzwerk der tensteps communications und das zustandekommen des Vertrages berechtigen nicht zur Teilnahme an Provisionsprogrammen. Sie regeln lediglich die (technische) Abwicklung der Beteiligung und der Auszahlung eventuell vom Werbekunden/-Agentur bezahlter Werbekostenzusch�sse. Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sind somit die Voraussetzung daf�r, dass sich der Publisher f�r Provisionskampagnen auf der Website der
tensteps communications Netzwerke bewerben kann.
4.2
Der Publisher kann in seinem Account nach Registration seiner Werbetr�ger, Unterst�tzung der Vermarktung durch das tensteps communications Netzwerk und Aktivierung bzw. Aufnahme des Werbetr�gers durch 24 interactive f�r Provisionskampagnen zu den dort jeweils angegebenen Konditionen bewerben. Zwischen dem Publisher und der tensteps communications kommt in diesem Fall zus�tzlich zu diesem Vertrag ein Teilnahmevertrag zu den Bedingungen der Provisionskampagne zustande, sobald der Werbekunde/die Agentur den Publisher f�r eine Teilnahme an der jeweiligen Kampagne akzeptiert hat (aufschiebende Bedingung).
4.3
�ber die Teilnahme des Publisher an einer Provisionskampagne entscheidet der der Werbekunde/-Agentur nach eigenem Ermessen. Die tensteps communications hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Auch wenn der Werbekunde/-Agentur regelm��ig sehr schnell oder automatisch �ber die Teilnahme entscheiden, besteht f�r den der Werbekunde/-Agentur keine Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Zeit auf den Antrag des Publisher zu reagieren. Auch ist es Aufgabe des Publishers in seinem Account nachzuschauen, ob der Werbekunde/-Agentur ihn akzeptiert oder abgelehnt hat.
Der Publisher kann seinen Antrag auf Teilnahme an einem bestimmten Provisionskampagne bis zur Annahme durch den der Werbekunde/-Agentur jederzeit online durch Klicken des entsprechenden Links widerrufen.
4.4
Erst wenn der der Werbekunde/-Agentur der tensteps communications und dem Publisher �ber das System mitgeteilt hat, dass er die Teilnahme des Publishers mit dem jeweiligen Werbetr�ger akzeptiert, erh�lt der Publisher die M�glichkeit die im Rahmen der Kampagne angebotenen Werbemittel des Werbekunden/-Agentur zu Werbezwecken einzubinden / darzustellen bzw. allg. zu verwenden.
5. Pflichten des Publishers
5.1
Der Publisher verpflichtet sich, seine Angaben im Account, insbesondere seine
E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung stets aktuell zu halten. Die tensteps communications weist hiermit ausdr�cklich darauf hin, dass rechtsgesch�ftliche Erkl�rungen, z.B. �nderungen der Vertragsbedingungen oder K�ndigungen, per E-Mail zugehen k�nnen. Aufgrund mangelnder Aktualisierung erlittene Nachteile des Publisher gehen zu seinen Lasten, insbesondere haftet die tensteps communications nicht f�r aufgrund falscher Bankdaten erlittener Verm�gensnachteile., Regre�anforderungen sind ausgeschlossen.
5.2
Der Publisher ist frei darin, ob und wo er ein Werbemittel auf den Werbekunden/-Agentur setzt oder nicht. Er darf aber die textliche oder grafische Gestaltung von Werbemitteln nicht ver�ndern, au�er sofern explizit angegeben. Ein Einsatz ist nur auf dem jeweils f�r die Kampagne zugelassenem Werbetr�ger gestattet.
5.3
Die tensteps communications kann den Publisher in berechtigten F�llen zur Entfernung von Werbemitteln,
insbesondere Grafiken und Werbetexten auffordern. Ein berechtigter Fall liegt insbesondere vor, wenn
die tensteps communications vom einem Werbekunden/-Agentur aufgefordert wurde, diese Werbemittel entfernen zu lassen, von einem Gericht oder einer Beh�rde oder einem sonstigen Dritten hierzu aufgefordert wird oder der tensteps communications bekannt geworden ist, dass der Verdacht besteht, dass ein Werbemittel oder die Art der Einbindung Rechte Dritter verletzt. In diesem Fall ist der Publisher verpflichtet, die Werbemittel unverz�glich von seinem Werbetr�ger zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht unverz�glich, stellt der Publisher die tensteps communications von einem durch sein versp�tetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und tr�gt ausschlie�lich alle ggf. ihm und der tensteps communications entstehenden Kosten.
5.4
Der Publisher garantiert berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein.
Insbesondere garantiert er, dass er der Inhaber der Domain oder ihr rechtm��iger Nutzer.
5.5
Der Publisher garantiert, dass die Websites (einschlie�lich der Domain) und deren Inhalte den
jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte Dritter (insbesondere auch
Pers�nlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf
der Website bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen die strafgesetzliche oder jugendsch�tzende
Bestimmungen versto�en, insbesondere keine pornographischen, jugendgef�hrdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeintr�chtigende oder in die Liste der jugendgef�hrdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzende, zur Gewalt oder
Rassenhass aufstachelnden oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind.
5.6
Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem / Reprtingsystem ADAOS oder andere durch die tensteps communications oder dritte Erf�llungsgehilfen und Partner eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Z�hlung oder Registrierung von nicht tats�chlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Ver�tung ausl�sen k�nnen, vorzut�uschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen im Sinne der Ziffer 7 zu erzwingen oder k�nstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tats�chliche Werbetr�ger-Reichweite technisch oder k�nstlich zu manipulieren.
5.7
Der Publisher wird die tensteps communications unverz�glich informieren, wenn er von Dritten wegen der
Verletzung von Schutzrechten, insbesondere aufgrund von Domainbezeichnungen oder sonstiger Verwendung von Namen oder Symbolen in Anspruch genommen wird.
5.8
Der Publisher wird die tensteps communications unverz�glich �ber ihm bekannt gewordene oder vermutete unbefugte oder unkorrekte Nutzung der Werbemittel in Kenntnis setzen.
6. Pflichten der tensteps communications
6.1
Die tensteps communications ist der technische Abwickler der Provisionskampagnen und wird dem Publisher Werbemittel zum Einstellen auf den angemeldeten Werbetr�gern (soweit verf�gbar) des zug�nglich machen.
6.2
Dar�ber hinaus nutzt die tensteps communications ein Reportingsystem("ADAOS"), welches die im Rahmen der Provisionskampagnen ausschlaggebenden Transaktionen (siehe dazu Ziffer 7) aufgrund der Werbemittel verfolgt und aufzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes System handelt, welches den Einsatz von Cookies voraussetzt, kann es sein, dass bei der Werbekunde/-Agenturs, die im sog. Session-Verfahren arbeiten (d.h. der Kunde kann Cookies ablehnen) keine Werbekostenzuschuss ausl�senden Transaktion aufgezeichnet wird. Das Gleiche gilt f�r den Fall, dass das Reportingsystem im Rahmen der in Ziffer 6.4 beschriebenen Verf�gbarkeit kurzzeitig nicht erreichbar ist. Der Publisher erkennt die Aufzeichnungen des Reportingsystems in diesem Rahmen als f�r die Abrechnung verbindlich an.
6.3
Ferner f�hrt tensteps communications f�r den Publisher einen Account, welcher die durch den Publisher ausgel�sten Transaktionen sowie bei der tensteps communications eingegangene Provisionen und Verg�tungen ausweist.
6.4
Die Websites der tensteps communications mit den oben genannten Inhalten und die Services, sowie zus�tzlich angebotenen und in diesen Gesch�ftsbedingungen nicht enthaltenen Dienstleistungen, der tensteps communications sind von der tensteps communications zu 97% bezogen auf das Jahr (24 Stunden t�glich) verf�gbar zu halten. Nicht in die Verf�gbarkeit hineingerechnet werden dabei Ausf�lle welche die tensteps communications nicht zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen f�r Wartungsarbeiten, Hardware-Modifikationen, Recovery-Ma�nahmen, sowie Unterbrechnungen aufgrund von Umst�nden au�erhalb des Einflu�bereichs der tensteps communications (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch).
6.5
Ein Anspruch des Publisher auf Auszahlung der Provisionen und Verg�tungen durch die tensteps communications gem. Ziffer 7 besteht nur, wenn eine die Zahlung ausl�sende Transaktion durch das Reportingsystem aufgezeichnet wurde, die Transaktion vom Werbekunden/-Agentur nicht im nachhinein storniert wurde (vgl. Ziff. 7.5) und eine entsprechende Zahlung des Werbekunden/-Agentur bei tensteps communications eingegangen ist. Der Publisher akzeptiert hiermit ausdr�cklich, dass die tensteps communications nicht f�r etwaige Zahlungsausf�lle Ihrer Kunden haftet und stellt die tensteps communications von solchen Anspr�chen frei. Es steht der tensteps communications jedoch frei, bei einem etwaigen Zahlungsausfall f�r einzelne oder alle betroffenen Publisher einen Ausgleich zu schaffen.
6.6
Die tensteps communications verpflichtet sich, dem Publisher die f�r die Abrechnung desr Provisionskampagne relevanten Informationen entsprechend den Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann elektronisch verf�gbar zu machen und regelm��ig zu aktualisieren.
7. Provisionen und Verg�tungen; Begriff "Transaktion"
7.1
Unter welchen Bedingungen der Publisher einen Anspruch auf Auszahlung seiner Provisionen und/oder Verg�tungen hat, richtet sich nach den Bedingungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sowie den Bedingungen des einzelnen Teilnahmebedingungen der (Provisions-)kampagnen. Im Zweifelsfalle haben die zus�tzlichen Teilnahmebedingungen Vorrang vor diesen AGB.
7.2
Als ausl�sendes Moment f�r eine Verg�tung / Provision kommen in Betracht:
a) Unique-visitor. Unique-visitor meint die Anzahl von eindeutigen Besuchern auf einer Website und ist das einmalige freiwillige Anklicken des Werbemittels auf der Website des Publisher durch einen Besucher, wodurch eine verlinkte Website eines des Werbekunden/-Agentur auf den Browser des Besuchers gelangt. Die Einmaligkeit wird durch Ausschluss von weiteren Zugriffen durch denselben Besucher innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden auf derselben Website (page impressions) und den Ausschluss der Elemente, die derselbe Besucher in diesem Zeitraum heruntergeladen hat (Hits) sichergestellt.
b) Lead. Lead meint jede Handlung eines Besuchers auf der Website des Werbekunden/-Agentur, auf die der Besucher �ber die Verlinkung auf der Publisher-Website gelangt und sich registrieren oder sonst wie speichern l�sst. Die einzelnen Handlungen und deren verg�tungstechnische Behandlung werden bei jeder entsprechenden (Provisions-)kampagne definiert.
c) Sale. Sale meint jede Handlung eines Besuchers auf der Website des Werbekunden/-Agentur, auf die der Besucher �ber die Verlinkung auf der Publisher-Website gelangt und die den Kauf eines Produktes, die
entgeltliche Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder einer anderen Leistung bewirkt.
7.3
Dar�ber hinaus kann der Werbekunde/-Agentur Zeitr�ume und/oder Werbemittel bestimmen, innerhalb derer abh�ngig von verschiedenen Eigenschaften des Publisher zus�tzliche Provisionen und/oder Verg�tungen gezahlt werden, oder die Verg�tung f�r einzelne Publisher anheben und absenken. Die Zuordnung eines Publisher und dessen Einstufung bzw. Behandlung �bernimmt dabei der Werbekunde/-Agentur nach eigenem Ermessen, wenn er den Publisher als Teilnehmer akzeptiert.
Der der Werbekunde/-Agentur kann diesen Status sowie Verg�tungen und Konditionen jederzeit �ndern, wor�ber der Publisher seitens der tensteps communications unverz�glich per E-Mail informiert wird. Der Publisher hat keinen Anspruch auf Zuordnung zu einer bestimmten Verg�tungsgruppe oder eine bestimmte Verg�tung. Ist er mit den �nderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der betreffenden Kampagne k�ndigen.
7.4
Der der Werbekunde/-Agentur kann die H�he des Werbekostenzuschusses und die ausl�senden Transaktionen (vgl. Ziff. 7.2) monatlich f�r die Zukunft �ndern. Derartige �nderungen werden dem Publisher seitens der tensteps communications umgehend auf der Website bekannt
gegeben. Es ist Angelegenheit des Publishers sich hier �ber �nderungen zu informieren. Ist er mit den
�nderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der Kampagne k�ndigen.
7.5
Ein Anspruch auf Provision und/der Verg�tung besteht nicht, wenn der Werbekunde/-Agentur die Transaktionen innerhalb der angegebenen Stornierungsfrist (auto accept period) aus den folgenden
Gr�nden storniert hat:
a) ein Vertrag mit dem Endkunden ist nicht zustande gekommen, und zwar insbesondere f�r den Fall,
dass der Vertragsschluss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen widerrufen wurde, der Endkunde
von seinem gesetzlich vorgesehenen R�ckgaberecht Gebrauch gemacht hat, ein Kauf auf Probe vorlag der nicht zu einem Gesch�ftsabschluss f�hrte, erforderliche Einwilligungen oder Genehmigungen von Dritten fehlen, eine aufschiebende Bedingung nicht eingetreten ist und/oder eine aufl�sende Bedingung
eingetreten ist;
b) im Falle des Leads eine Speicherung oder Registrierung nicht zustandekam;
c) ein Fall der Ziffer 7.6 vorliegt.
7.6
Nach Ablauf der Stornierungsfrist (auto accept period) k�nnen solche Transaktionen storniert und
eventuell ausgezahlte Verg�tungen und Provisionen zur�ckgefordert werden, die
a) aufgrund k�nstlichen Verkehrs entstanden sind. K�nstlicher Verkehr meint alle ung�ltigen oder
unfreiwilligen Transaktionen, die sich insbesondere aus automatischem �ffnen (sogenannte automatische Browser �ffnung), sogenannten Spider- Programmen, Maschinen, Chats oder Diskussionsforen eines Browser ergeben k�nnen und somit nicht auf einer aktiven Handlung eines Besuchers zum Auffinden einer bestimmten Websites beruhen. Anfragen in E-Mails sind kein k�nstlicher Verkehr, es sei denn der der Werbekunde/-Agentur bestimmt im Einzelfall etwas anderes.
b) auf einer Manipulation des Trackings/Reportingssystems der tensteps communications beruhen, z.B. weil clickerzeugende Programme oder �hnliche Techniken verwendet wurden;
c) vom Publisher erzwungen wurden.
7.7
Ein Anspruch auf Provisionen und7oder Verg�tung(-en) entf�llt ganz, wenn der Publisher gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 verst��t.
8. Haftungsfreistellung durch den Publisher; Vertragsstrafe
8.1
Der Publisher stellt die tensteps communications in folgenden F�llen auf erstes Anfordern von allen Anspr�chen Dritter frei und �bernimmt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung:
a) Anspr�che, die ein der Werbekunde/-Agentur gegen tensteps communications geltend macht, weil der Publisher gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 dieser Vereinbarung versto�en hat oder der Publisher im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer (Provisions-)kampagne einer seiner Werbetr�ger Aussagen getroffen hat, die dem Werbekunden/-Agentur zugerechnet werden k�nnen und auf denen Anspr�che von Besuchern gegen den Werbekunde/-Agentur beruhen oder begr�nden oder die geeignet sind, Anspr�che des Besuchers gegen den Werbekunden/-Agentur zu verst�rken.
b) Anspr�che Dritter, die auf unzul�ssigen Werbetr�ger-Eigenschaften und Werbetr�gern- Inhalten der
Publisher-Werbetr�ger sowie unrichtigen Publisher-Angaben beruhen.
c) Anspr�che, die durch eine unrichtige oder unbefugte Nutzung der tensteps communications Dienstleistungen und Services verursacht werden, wenn bei der Schadensentstehung der oder die Werbemittel des Publisher miturs�chlich sind, au�er, wenn der Publisher nachweisen kann, dass er keinen Einfluss auf das Schadensereignis nehmen konnte.
d) Anspr�che, aufgrund einer sonstigen Rechtsverletzung des Publisher (z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten).
8.2
Der Publisher ist verpflichtet, an tensteps communications eine pauschale Vertragsstrafe von 5000 � zu
bezahlen, wenn er auf den ihm zurechenbaren Werbetr�gern Inhalte unterh�lt, die gegen Ziffer 5.5, Satz 2
verstossen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen).
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzanspr�che durch die tensteps communications bleibt hiervon unber�hrt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzanspr�che angerechnet.
9. Abrechnung und Zahlung
9.1
Die im Account bzw. bei der jeweiligen (Provisions-) Kampagne angegebenen Provisionen und/oder Verg�tungen verstehen sich Brutto, also inklusive etwaiger anfallender Umsatzsteuer soweit der Publisher seine Umsatzsteuerverpflichtung mitgeteilt hat.
Der Publisher ist f�r die Einhaltung der ihn betreffenden Steuerbestimmungen selbst verantwortlich.
9.2
Die tensteps communications rechnet monatlich zwischen dem 5. - 20. jeweils f�r den vergangenen Monat �ber die f�lligen und vom Werbekunden/-Agentur gezahlten Provisionen und/oder Verg�tungen (vgl. Ziffer 6.5) ab. Eine Auszahlung der vom Werbekunden/-Agentur an und f�r den Publisher gezahlten Provisionen und/oder Verg�tungen erfolgt, sobald die seitens der tensteps communications vor dem
Abrechnungszeitraum festgelegte Auszahlungsgrenze erreicht ist. Hierbei werden die Provisionen und/oder Ver�tungen aus s�mtlichen Kampagnen zusammengerechnet.
9.3
Die tensteps communications ist berechtigt, die Auszahlungsgrenze monatlich f�r den Folgemonat neu festzulegen.
Die Auszahlungsgrenze ist dabei regul�r bei 45 (f�nfundvierzig) � Brutto.
9.4
Ergibt die Gesamtverg�tung des Publisher f�r einen Monat in der Summe einen geringeren Betrag als die Auszahlungsgrenze, wird dieser Betrag auf die n�chste Abrechnungsperiode �bertragen, Guthaben bzw. Verg�tungen verfallen nicht.
9.5
Der Publisher kann die Gutschriftenabrechnung nach Erreichen des Abrechnungszeitraumes in seinem Account einsehen und ausdrucken. Eine schriftliche Gutschriftabrechnung stellt die tensteps communications dem Publisher auf Verlangen aus, wenn dies aus steuerlichen Gr�nden notwendig ist.
9.6
Die Auszahlung erfolgt in Euro per �berweisung auf ein deutsches Bankkonto. Die tensteps communications kann die Auszahlung zur�ckhalten, bis der Publisher eine deutsche Bankverbindung mitteilt.
10. Sach- und Rechtsm�ngelhaftung
10.1
Funktioniert das Werbemittel oder seine Implementierung nicht, ist die tensteps communications zu 2-maliger Unterst�tzung verpflichtet. Kann dadurch keine Abhilfe geschaffen werden, endet der Teilnahmevertrag in Bezug auf diese Kampagne automatisch, und zwar auch dann, wenn das Scheitern dem Publisher zuzurechnen ist. Dem Publisher steht es frei auf eine andere (Provisions-) Kampagne auszuweichen oder die entsprechende Kampagne schon zuvor ordentlich zu k�ndigen (Ziff. 13.1).
10.2
Der Publisher ist verpflichtet, die Buchf�hrung durch die tensteps communications in seinem Account zu �berpr�fen und offensichtliche M�ngel der Abrechnung unverz�glich, sp�testens binnen 14 Tagen nach Aktualisierung zu r�gen. Andernfalls gelten offensichtliche M�ngel als genehmigt.
Erfolgt binnen 6 Wochen nach Gutschrifterstellung kein Einspruch gegen die ausgestellte Gutschrift, gilt diese als akzeptiert. Die tensteps communications speichert entsprechende Datens�tze f�r 90 Tage und ist danach vom Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung befreit.
10.3
Die tensteps communications macht sich ausdr�cklich die Inhalte der Websites von Werbekunden/-Agenturen und anderen Publishern nicht zu eigen. Die tensteps communications ist es angesichts der Vielzahl der zur Verf�gung gestellten Werbemittel nicht m�glich, diese auf ihre Rechtm��igkeit hin zu �berpr�fen. Dies hat der Publisher selbst zu pr�fen.
11. Haftungsbegrenzung
11.1
Die tensteps communications haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach f�r Sch�den des Nutzers,
a) die tensteps communications oder ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten oder ihre
Erf�llungsgehilfen vors�tzlich oder grob fahrl�ssig herbeigef�hrt haben,
b) die durch die Verletzung einer Pflicht durch die tensteps communications, die f�r die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,
c) wenn diese Anspr�che aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,
d) die auf einem nicht leicht fahrl�ssig verschuldeten Organisationsverschulden seitens der tensteps communications beruhen,
e) wenn von der tensteps communications ausdr�cklich eine Garantie �bernommen oder arglistig get�uscht wurde,
f) aus der Verletzung des Lebens, des K�rpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung
der tensteps communications oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf�llungsgehilfen beruhen.
Das Recht, Schadenersatz statt der Erf�llung zu verlangen, bleibt unber�hrt. Und ist auf max. 1.000 � je Schadensfall begrenzt.
11.2
Die tensteps communications haftet in voller H�he bei Sch�den, die vors�tzlich oder grob fahrl�ssig verursacht wurden. Im �brigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, max 1.000 � je Fall begrenzt.
11.3
Die Parteien gehen davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden h�chstens auf 1.000 � je Schadensfall begrenzt ist.
11.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber�hrt.
11.5
In anderen als den in den o.g. genannten F�llen ist die Haftung der tensteps communications - unabh�ngig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
11.6
Schadenersatzanspr�che gegen die tensteps communications verj�hren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vors�tzlichen Handlung.
11.7 Soweit die Haftung der tensteps communications ausgeschlossen ist, gilt dies auch f�r die pers�nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf�llungsgehilfen der tensteps communications.
12 H�here Gewalt
12.1
Die tensteps communications haftet nicht f�r h�here Gewalt, insbesondere nicht, wenn auf Grund von Ereignissen, auf die die tensteps communications keinen Einfluss hat (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch) angebotene Dienstleistungen, Services, Daten, Zug�nge unterbrochen, unzug�nglich gemacht oder zerst�rt wird oder Daten besch�digt und/oder zerst�rt werden.
13 Laufzeit und K�ndigung
13.1 Diese Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen laufen auf unbestimmte Zeit und k�nnen von
beiden Seiten jederzeit fristlos ohne Angabe von Gr�nden gek�ndigt werden. Die K�ndigung einer
Kampagne l�sst die Wirksamkeit der �brigen Kampagnen oder der AGB bzw. dieses Vertrages
unber�hrt. Mit der K�ndigung des Accounts des Publishers oder dieser AGB enden dagegen gleichzeitig alle Kampagnen f�r den jeweiligen Publisher.
13.2
Die K�ndigung der AGB bzw. des Accounts muss in Textform gem. � 126b BGB erfolgen (E-Mail oder Telefax gen�gt).
13.3
Im Falle der K�ndigung hat der Publisher unverz�glich s�mtliche von der K�ndigung umfassten
Werbemittel von seiner Website zu entfernen, unabh�ngig davon, wer die K�ndigung ausgesprochen hat.
13.4
Im Falle der K�ndigung wird die tensteps communications im Rahmen der gew�hnlichen Abrechnung abrechnen. Drei Monate nach Beendigung des Vertrages werden eventuell noch auf dem Nutzerkonto des Publisher befindliche Provisionen und/oder Verg�tungen letztmalig abgerechnet und sofort f�llig, auch wenn die Auszahlungsgrenze von EUR f�nfundvierzig (45) Brutto nicht erreicht ist.
14 Datenschutz; Geheimhaltung
14.1
Es gilt die Datenschutzerkl�rung der Tensteps communications Gmbh welche auf der Website einsehbar ist.
14.2 Etwas anderes gilt dann, wenn die Weitergabe durch Durchf�hrung dieses Vertrages erforderlich
ist oder die tensteps communications von einer Beh�rde oder einem Gericht zur Herausgabe von Daten aufgefordert wird.
14.3 tensteps communications ist ferner dann berechtigt, an einen Werbekunden/-Agentur die Daten eines Publisher weiterzugeben, der an einer Kampagne des Werbekunden/-Agenturs teilnimmt, wenn der Werbekunde/-Agentur ein erhebliches Interesse hieran hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Publisher gegen Schutzrechte des Werbekunden/-Agentur verst��t.
14.4
Die Vertragsparteien werden �ber alle ihnen im Zusammenhang mit dem Abschlu� und der Durchf�hrung dieses Vertrags anvertrauten Gesch�fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei strengstes Stillschweigen gegen�ber Dritten - auch �ber die Laufzeit dieses Vertrags hinaus - bewahren. Gleicherma�en ist es ihnen untersagt, solche Gesch�fts- und Betriebsgeheimnisse zu verwerten und/oder durch Dritte verwerten zu lassen. Als Gesch�fts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorg�nge und Informationen, die nur einem beschr�nkten Personenkreis zug�nglich sind und nach dem Willen der jeweiligen Vertragspartei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen (Pa�w�rter, Dokumentationen (digital und gedruckt), etc.).
14.5
Der Publisher wird hiermit gem�� � 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, da� die tensteps communications seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und f�r Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Die tensteps communications ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
Insbesondere ist die tensteps communications berechtigt, die Bruttowerbeums�tze des Publisher oder eines Werbetr�ger auf Produktebene zur Ver�ffentlichung an Nielsen Media Research oder �hnliche Organisationen und Verb�nde weiterzuleiten, sowie diese Daten f�r interne Zwecke statistisch zu verarbeiten und aufzubereiten sowie - anonymisiert - zu publizieren.
15 Abtretungsverbot; Schlussbestimmungen
15.1 Der Publisher kann seine Verg�tungsanspr�che gegen die tensteps communications weder abtreten noch verpf�nden, au�er eine Abtretung stellt ein beiderseitiges Handelsgesch�ft dar.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschlie�licher Gerichtsstand ist Koblenz.
15.3 M�ndliche Nebenabreden bestehen nicht. �nderungen der Vertragsbedingungen bed�rfen der
Schriftform. Dies gilt auch f�r die Aufhebung oder �nderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen
dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des � 126b BGB.
15.4
Bei Vertragsverh�ltnissen mit ausl�ndischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdr�cklich durch die tensteps communications anders schriftlich best�tigt worden ist.
15.5
Wird der Sitz des Publiher / Werbetr�gers, Wohnsitz oder gew�hnliche Aufenthalt des Publisher / Werbetr�gers nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand Koblenz vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt
der Vertrag im �brigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine
der unwirksamen Regelung wirtschaftlich m�glichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine L�cke herausstellen sollte.
Stand: Koblenz, den 01.09.2023
|